Folgende Verhaltensmaßnahmen können allgemein angewendet werden, um sich abzukühlen:

  • KÖRPER: Anstrengende Betätigungen wie Sport und direkte Sonneneinstrahlung vermeiden
  • NAHRUNG/ VERSORGUNG: Regelmäßig Wasser trinken und keine zu kalten Getränke zu sich nehmen, da sonst der Körper stärker zu schwitzen beginnt. Kühlende Nahrungsmittel wie beispielsweise Obst, Salat, Rohkost zu sich nehmen, Schwerverdauliches sollte vermieden werden. Kleine Portionen über den Tag verteilt essen.
  • GEBÄUDE Räume verdunkeln und zeitlich abgestimmtes Lüften (ab 8:30 sollten die Fenster unbedingt geschlossen und verdunkelt sein). Nasse Handtücher vor das Fenster hängen. Wärmeabstrahlende Geräte möglichst abschalten (Computer, Fernseher).
  • WASSER: Ein Bad nehmen mit lauwarmen Wasser oder Schwimmen gehen, oftmaliges duschen oder kalte Wickel, die Haare befeuchten,  kühles Wasser über die Handgelenke laufen lassen.

Besonders betroffene Risikogruppen sind Personen mit gesundheitlichen Vorbelastungen wie Herz-Kreislauf Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Atemwegserkrankungen; Arme und armutsgefährdete Personen, vor allem Kinder, MirgantInnen, Obdachlose; Ältere M. ab 75 J., Personen, die in Hitzeinseln leben; Personen, die berufsbedingt den extremen Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind; Personen, deren Einkommen durch Auswirkungen des Klimawandels auch zeitweise bedroht sein kann. Personen, die im Freien oder an Hitzearbeitsplätzen arbeiten – Erntehelfer, Bauarbeiter; Über 75- jährige Personen, Menschen mit Behinderungen, Kranke, HeimbewohnerInnen, Suchtkranke, Körperlich tätige Personen (schwere körperliche Arbeit, Sport).
Die urbane Bevölkerung ist stark betroffen, wenn keine kühlen Rückzugsorte in Wohnnähe vorhanden sind. Die Verhaltensmaßnahmen bei Hitze sind individuell an die Risikogruppen anzupassen, da es unterschiedliche Hitzeverträglichkeiten gibt wie die Wärmeliebenden, die Hitze-Resistenten und die Hitze-Belasteten. Zusammenfassend sind:

  • Babys und Kleinkinder
  • über 75- jährige Personen
  • Menschen mit Behinderungen
  • Kranke
  • HeimbewohnerInnen
  • Suchtkranke
  • Körperlich tätige Personen (schwere körperliche Arbeit, Sport) gefährdet.

Alte Menschen

Während sich Kinder und Jugendliche über die hohen Temperaturen freuen, müssen ältere Menschen oft darunter leiden. Kreislaufprobleme, Unwohlgefühle oder allgemeine Schwäche sind die Folgen. Überhitzungserscheinungen bei älteren Personen treten oft verzögert auf.
„Um Austrocknung und Mangelernährung zu vermeiden, sollten Senioren täglich mindestens 1,5 Liter trinken. Geeignete Getränke sind Mineralwasser; Trinkwasser, verdünnte Obstsäfte, Früchte- oder Kräutertees. Fünf kleinere Mahlzeiten, über den Tag verteilt, schonen den Kreislauf
(ONMEDA.de; 2017).“
Bei alten und pflegebedürftigen Menschen, die kaum Flüssigkeit zu sich nehmen können ist gegebenenfalls mit Absprache des Arztes eine Infusion zu verabreichen und besonders darauf zu achten die Lippen und Mundschleimhäute feucht zu halten. Ein weiterer wichtiger Punkt bei älteren Menschen ist die richtige Einnahme von Medikamenten. So beeinflussen beispielsweise einige Medikamente den Wasserhaushalt und bedürfen daher eine Abklärung mit  dem Hausarzt bezüglich der Verabreichungszeit und der Medikamentendosis.

Kinder

Babys und Kleinkinder reagieren besonders empfindlich, wenn es zu hohen Temperaturen kommt. Deswegen werden folgende Tipps für Hitzewellen geraten:

  • Stillen reicht als Flüssigkeitszufuhr
  • Heiße Tageszeiten meiden (Aktivitäten auf den Vormittag verlegen)
  • Richtige Kleidung (leicht, kurz, Kopfbedeckung, …)
  • Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden und im Schatten aufhalten
  • Babys und Kinder niemals alleine im Auto lassen

 

Regelungen und  Gesetze bei Hitze für ArbeiterInnen

„Neue Regelung für Arbeiter – Seit 01.01.2013 gilt für Bauarbeiter (und auch für Zimmerer, Gipser, Dachdecker, Pflasterer und Gerüster) auch Hitze als Schlechtwetter im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes. Ab 35° C Hitze muss ein kühlerer Alternativarbeitsplatz gefunden werden, oder das Arbeiten im Freien wird eingestellt. Die Entscheidung darüber obliegt dem/der Arbeitgeber/in oder dessen/deren Beauftragte/n (AK Wien,2017).“ Eine Vulnerabilitäts-abschätzung von Arbeitsplatzsituationen, die besondere Belastungen ausgesetzt sind, die durch den Klimawandel verstärkt sind, sind für mache Berufsgruppen, die im Freien ausgeübt werden, empfehlenswert.